Christlicher Verein Junger Menschen
CVJM Laar e.V.

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Grundlagen
der CVJM-Arbeit

Inhaltsverzeichnis

Pariser Basis
Leitsätze der Jungschar
Satzung des CVJM Laar e.V.
Ordnung des CVJM Laar e.V.
Datenschutz im CVJM Laar

Umsetzung der Pariser Basis heute
Das Leitbild des CVJM Westbundes

Mitglied werden - Anmeldung

 

Pariser Basis

Die Christlichen Vereine Junger Männer haben den Zweck, solche jungen Männer miteinander zu verbinden, welche Jesus Christus nach der Heiligen Schrift als ihren Gott und Heiland anerkennen, in ihrem Glauben und Leben seine Jünger sein und gemeinsam danach trachten wollen, das Reich ihres Meisters unter den jungen Männern auszubreiten.

Die CVJM sind als Vereinigung junger Männer entstanden. Heute steht die Mitgliedschaft allen offen. Männer und Frauen, Jungen und Mädchen aus allen Völkern und Rassen, Konfessionen und sozialen Schichten bilden die weltweite Gemeinschaft im CVJM. Die Pariser Basis gilt heute im CVJM-Gesamtverband für die Arbeit mit allen jungen Menschen.

 

Leitsätze der Jungschar

Jesus Christus
will der Herr meines Lebens sein.

Er liebt mich,
auch wenn ich Fehler mache.

Auf sein Wort will ich hören.

Ich vertraue darauf,
dass Jesus mir hilft,
treu und ehrlich,
fröhlich und zuverlässig,
kameradschaftlich und dienstbereit
zu sein .

Für mein Leben soll gelten.

Mit Jesus Christus

Mutig Voran

 

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Satzung des CVJM Laar e.V.

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Christlicher Verein Junger Menschen CVJM - LAAR e.V." und hat seinen Sitz in Duisburg. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Duisburg eingetragen werden.
 

§ 2 Grundlage und Ziel, Aufgaben und Mittel

a) Der Verein bekennt sich zu dem Herrn Jesus Christus als Gottes Sohn und Heiland der Welt und hält das Wort Gottes für die alleinige Richtschnur des Glaubens und Lebens.


Grundlage der Arbeit ist die Basis des Weltbundes der CVJM ("Pariser Basis" von 1855):


"Die Christlichen Vereine Junger Männer haben den Zweck,

solche jungen Männer miteinander zu verbinden,

welche Jesus Christus nach der Heiligen Schrift als ihren Gott und Heiland anerkennen,

in ihrem Glauben und Leben seine Jünger sein und gemeinsam danach trachten wollen,

das Reich ihres Meisters unter den jungen Männern auszubreiten."


Der Hauptausschuss des CVJM-Gesamtverbandes hat dazu folgende Zusatzerklärung beschlossen:


"Die CVJM sind als Vereinigung junger Männer entstanden. Heute steht die Mitgliedschaft allen offen.

Männer und Frauen, Jungen und Mädchen aus allen Völkern und Rassen, Konfessionen und sozialen Schichten bilden die weltweite Gemeinschaft im CVJM. Die Pariser Basis gilt heute im CVJM-Gesamtverband für die Arbeit mit allen jungen Menschen."


b) Der Verein übernimmt für die Erreichung des unter § 2 a aufgezeigten Zieles insbesondere folgende Aufgaben:
1. Sammlung um das Wort Gottes zur Weckung und Vertiefung des Glaubenslebens;
2. Hinführung zu christlicher Gemeinschaft und zu gemeinsamem Dienst;
3. Förderung zu körperlich und geistig tüchtigen und sittlich gefestigten christlichen Persönlichkeiten,

    die in Verein, Familie, Gemeinde und Gesellschaft zu verantwortungsbewusstem Handeln

     und missionarischem Dienst fähig und bereit sind.


c) Die Mittel zur Erfüllung dieser Aufgaben sind insbesondere:
 

1. Verkündigung des Wortes Gottes in Bibelarbeit, Seelsorge, Evangelisation und Schrifttum;
2. Rat und seelsorgerliche Hilfe in allen Lebensfragen;
3. Missionarische Betätigung durch Posaunendienst, Schriftenverbreitung und andere Aktionen;
4. Angebot eines Bildungsprogrammes mit Vorträgen, Gesprächskreisen und Seminaren;
5. Errichtung von Büchereien und Leseräumen, Verbreitung von Zeitschriften;
6. Gemeinschaftsfördernde Veranstaltungen, Feierstunden, Gesang, Musik, Freizeiten, Sport und Spiel;
7. Heranziehung seiner Glieder zur Mitarbeit bei den Aufgaben des Vereins,

    Durchführung von Seminaren für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter;
8. Beratung der Wehrpflichtigen und Betreuung der Wehr- und Zivildienstleistenden;
9. Jugendpflege und Jugendsozialarbeit;
10. Förderung des CVJM-Weltdienstes.


§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 vom 16. März 1976. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 
§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder werden, der diese Satzung als für sich verpflichtend anerkennt und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
a) Jedem Mitglied wird das Recht eingeräumt, aus persönlichen Gründen selbst auf das Stimm- sowie auf das aktive und passive

    Wahlrecht zu verzichten. Der Verzicht erfolgt schriftlich bis auf Widerruf, mindestens aber für ein Jahr.
b) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann Mitglied einer Gruppe des Vereins werden.
c) Das Ausscheiden aus dem Verein erfolgt entweder freiwillig durch schriftliche Abmeldung beim Vorstand

     oder durch Ausschluss auf Beschluss des Vorstandes (§ 11,3).
d) Jedes Vereins- oder Gruppenmitglied zahlt einen von der Jahreshauptversammlung festzusetzenden Beitrag.


§ 5 Gruppen

Der Verein gliedert sich in folgende Gruppen:
- Jungschar/Mädchenjungschar (i.d.R. 8-12 jährige)
- Jungenschaft/Mädchenkreis Teens (i.d.R. 13-17 jährige)
- Jungmännerkreis / Kreis junger Frauen / Kreis junger Erwachsener (i.d.R. 18-25 jährige)
- Männerkreis Familienkreis (i.d.R. ab 26 Jahre)
- Sportgruppen (ohne Altersgrenzen)
- Familien (ohne Altersgrenzen)


Die Gruppen bilden die Arbeitsformen des CVJM Laar ab und beschreiben die historischen und angestrebten Tätigkeitsbereiche des Vereins. Die Ausgestaltung im Rahmen des jeweiligen Mitglieder- und Mitarbeiterbestandes obliegt dem Vorstand. Mitglieder anderer CVJM Vereine können Mitglieder der Gruppen sein, ohne Mitglied im CVJM Laar zu werden.
 

§ 6 Leitung des Vereins

Die Leitung des Vereins liegt in den Händen
a) der Jahreshauptversammlung
b) des Vorstandes


§ 7 Die Jahreshauptversammlung
Zur Jahreshauptversammlung ruft der Vorstand die Mitglieder im 1. Quartal des Jahres zusammen.
Die Jahreshauptversammlung hat insbesondere die Aufgabe, den Vorstand zu wählen, die rechtliche Vertretung des Vereins zu regeln, den Haushaltsplan zu beschließen, die Mitgliederbeiträge festzusetzen, die Jahresrechnung zu prüfen und zu genehmigen, dem Vorstand Entlastung zu erteilen, das Arbeitsprogramm zu beraten und die Kreisvertreter zu wählen.
Die Einberufung zu der Jahreshauptversammlung ist wenigstens 14 Tage vorher mit Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung sowie Aushang im Vereinsheim bekanntzumachen.
Jedes in der Jahreshauptversammlung erschienene Mitglied, das das 18. Lebensjahr vollendet und nicht nach § 4a) auf seine Rechte verzichtet hat, besitzt eine Stimme. Vertretung durch Vollmacht ist nicht zulässig.


§ 8 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können jederzeit vom Vorstand einberufen werden. Der Vorstand ist zu deren Einberufung verpflichtet, wenn wenigstens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe der zu verhandelnden Punkte dies schriftlich beantragt. Für die Einladung und das Stimmrecht gelten die Vorschriften von § 7.


§ 9 Beschlußfassung und Wahlen
Die Beschlußfähigkeit der Jahreshauptversammlung und der außerordentlichen Mitgliederversammlung ist gebunden an die Anwesenheit wenigstens eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder.
Ist das erforderliche Drittel der stimmberechtigten Mitglieder nicht anwesend, so ist zur Beschlußfassung über denselben Gegenstand binnen vier Wochen eine zweite Versammlung einzuberufen, welche ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlußfähig ist. Auf diese Bestimmung muß bei der Einladung ausdrücklich hingewiesen werden.
Die Beschlüsse in den vorgenannten Versammlungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst, mit Ausnahme von § 14. Bei Stimmengleichheit ist kein Beschluss zustande gekommen.
Über die Art der Abstimmung entscheidet - außer bei der Vorstandswahl - die Versammlung selbst.
Über die geführten Verhandlungen hat der Schriftwart einen Sitzungsbericht aufzunehmen, der von ihm unterzeichnet und vom Vorsitzenden gegengezeichnet werden muss.


§ 10 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus 9 Mitgliedern, nämlich
- dem geschäftsführenden Vorstand, bestehend aus
- dem Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Schriftwart
- dem Kassenwart
- fünf Beisitzern, die, wenn möglich, aus den Leitern und Mitarbeitern der einzelnen Gruppen gewählt werden.


Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 Abs. 2 BGB) durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.
Es gibt nur Arbeits-, keine Ehrenämter.
Der Vorstand wird in der Jahreshauptversammlung für drei Jahre mittels Stimmzettel gewählt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Werden nicht mehr Mitglieder vorgeschlagen als zu wählen sind, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. Jedes Jahr scheidet ein Drittel aus. Die zuerst ausscheidenden beiden Drittel werden durch Los bestimmt.
Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Dienstzeit aus, so bestimmt der Vorstand den Ersatzmann bis zur nächsten Jahreshauptversammlung.
Mitglied des Vorstandes kann jedes Mitglied des Vereins werden, das sich zu dem Herrn Jesus Christus als Gottes Sohn und Heiland der Welt bekennt und das Wort Gottes für die alleinige Richtschnur des Glaubens und Lebens hält (§ 2a).
Den geschäftsführenden Vorstand wählt die Jahreshauptversammlung aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder. Wird für die einzelnen Ämter nicht mehr als ein Mitglied vorgeschlagen, so gilt das vorgeschlagene Mitglied als gewählt.


§ 11 Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand hat die Aufgabe, den Verein zu leiten und darüber zu wachen, dass die in § 2 angegebenen Ziele verwirklicht werden.
Zu den Rechten und Pflichten des Vorstandes gehören insbesondere:
1. die Leitung des Vereins;
2. die Bildung von Gruppen sowie die Berufung ihrer Leiter,
3. die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern;
4. die Einberufung der Jahreshauptversammlung und Festsetzung der Tagesordnung hierfür;
5. die Aufstellung einer Ordnung betreffend Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Beiträge, Abzeichen u.s.w..
Der Vorstand versammelt sich in der Regel monatlich. Er ist beschlußfähig, wenn wenigstens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bezüglich der Art der Abstimmung und der Sitzungsberichte gelten die Bestimmungen in § 9, Absatz 3-5.
 

§ 12 Gruppen des Vereins
1. Die Gruppen unterstehen dem Vorstand. Ihre Leiter werden vom Vorstand berufen.
2. Die Gruppen haben kein Sondereigentum an Geld und Gegenständen und dürfen solches auch nicht erwerben. Auch Geld oder Gegenstände, die ausdrücklich einer Gruppe geschenkt werden, sind Eigentum des Gesamtvereins.
 

§ 13 Organisatorische Zugehörigkeit
Der Verein ist Mitglied des CVJM-Westbundes. Entsprechend der Bundessatzung ist der Verein verpflichtet, den Bundesbeitrag zu zahlen.
Mitglieder des Vorstandes des CVJM-Westbundes oder vom Vorstand des CVJM-Westbundes beauftragte Vertreter haben das Recht, mit beratender Stimme an den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen des Vereins teilzunehmen.
Der Verein wird durch den Vorstand des CVJM-Westbundes einem Kreisverband des CVJM-Westbundes zugeteilt. Er entsendet seiner Stärke entsprechend Vertreter in die Kreisvertretung.
Der CVJM-Westbund gehört dem CVJM-Gesamtverband in Deutschland e.V. in Kassel an. Der CVJM-Gesamtverband ist dem Weltbund der CVJM in Genf angeschlossen.
Der Verein ist als Mitglied des CVJM-Westbundes Teil evangelischer Jugendarbeit, die in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (AEJ) ihren Zusammenschluss hat. Er ist durch seine Mitgliedschaft im CVJM-Westbund über den CVJM-Gesamtverband dem Diakonischen Werk - Innere Mission und Hilfswerk - der Evangelischen Kirche in Deutschland als einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen.


§ 14 Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins
Über Änderungen und Ergänzungen dieser Satzung und über die Auflösung des Vereins entscheidet eine außerordentliche Mitgliederversammlung, bei der wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein muss.
Ist die erforderliche Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder nicht anwesend, so ist zur Beschlußfassung über denselben Gegenstand binnen vier Wochen eine zweite Versammlung einzuberufen, welche ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden endgültig entscheidet. Auf diese Bestimmung muss bei der zweiten Einladung ausdrücklich hingewiesen werden.
Hierbei sind nur Beschlüsse gültig, denen drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten zugestimmt haben.
Jede Änderung dieser Satzung bedarf der Genehmigung des Vorstandes des CVJM-Westbundes.
 

§ 15 Vereinsvermögen
Das Vereinsvermögen muß bis zur Auflösung des Vereins den Zwecken des Vereins dienen. Kein Mitglied hat irgendwelchen Anspruch darauf.
Die Abwicklung der Geschäfte nach Auflösung des Vereins obliegt dem zuletzt amtierenden Vorstand.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das vorhandene Vereinsvermögen an den CVJM-Westbund - Geschäftsführender Verein e.V. - der es für eine Arbeit im Sinne des § 2 möglicht wieder in Duisburg-Laar verwenden muss.

Beschlossen auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 17. März 1992.
Genehmigt durch den Vorstand des CVJM Westbundes am 19. Januar 1993.
Geändert durch den 1. Satzungsänderungsbeschluss (§ 10 Abs. 2) am 17.09.1993.
Eingetragen ins Vereinsregister beim Amtsgericht Duisburg - 23 VR 3291 - am 4. Januar 1994.
Geändert auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 18. März 2011.

 

 

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Ordnung des CVJM Laar e.V.

1. Vereinsstunden
Die Vereinsstunden werden im Monatsanzeiger regelmäßig bekannt gemacht.

2. Mitgliedsbeiträge pro Monat (einschließlich Zeitschrift)
                               9-13 jährige                               1,00 Euro
                             14-16 jährige                               2,00 Euro
                             17-25 jährige                               2,50 Euro
                               ab 26 Jahre                                3,50 Euro
Bis zum 15. des Monats müssen die Beiträge gezahlt sein. Im Sonderfall wird das Mitglied schriftlich gemahnt, den Beitrag bis zu einem genannten Termin zu zahlen. Für die Mahnung wird eine zusätzliche Gebühr von 0,25 Euro erhoben. Erfolgt die Zahlung bis zum genannten Termin nicht, werden dem Mitglied alle Rechte eines Vereinsmitgliedes ohne weitere Benachrichtigung aberkannt.

3. Jeder, der neu in den Verein aufgenommen werden möchte, hat ein Anmeldeformular auszufüllen. Beim Eintritt ist der Beitrag für 3 Monate im voraus zu entrichten. Abmeldungen von unter 18 jährigen sind schriftlich mit Unterschrift der Eltern an den Vorsitzenden zu adressieren.

4. Der Verein ehrt seine Mitglieder durch die Verleihung von Abzeichen, wenn sie ihm länger als 1 Jahr in ununterbrochener Folge angehört haben. Die Verleihung bedarf der Zustimmung des Vorstandes.
                                      Jungschar                                           mit der Ankerkreuznadel
                                      Jungenschaft                                       mit der grünen Eichenkreuznadel
                                      Jungmänner                                        mit der CVJM-Dreieck Nadel
Die gleichen Altersgruppen der weiblichen Mitglieder werden mit den gleichen Nadeln ausgezeichnet. Scheidet ein Mitglied aus unehrenhaften Gründen aus (Vorstandsbeschluss), ist die Nadel unaufgefordert zurückzugeben.

5. Die Aufsicht und die Verantwortung über das Geschehen im Heim hat der für die Veranstaltung bestimmte Leiter, dessen Anordnungen aus diesem Grunde unbedingt zu befolgen sind. Die aufsichtführenden Personen haben sich streng an die bestehenden Verordnungen zu halten. Maßnahmen bei Zuwiderhandlung beschließt der Vorstand. Allein der Vorsitzende, bzw. sein Vertreter sind berechtigt, in einen laufenden Abend einzugreifen. Die Rechte des Hausherrn bleiben dadurch unberührt.

6. entfällt

7. Das Heim und der Sportplatz dürfen nur in Begleitung eines Vorstandsmitgliedes oder sonstigen verantwortlichen Mitarbeiters betreten werden. Außerhalb der Gruppenstunden dürfen sich nur eingeschriebene Mitglieder des CVJM in Heim aufhalten.

8. Das Heim muß um 22 Uhr verlassen werden. Ausnahmen können in wirklich dringenden Fällen gemacht werden. Um 23 Uhr ist das Heim unbedingt zu räumen.

9. entfällt

10. Für Garderobe oder sonstiges persönliches Eigentum der Mitglieder oder Gäste übernimmt der Verein keinerlei Haftung.

11. Mitgliedern unter 16 Jahren ist das Rauchen bei Veranstaltungen des Vereins verboten.

12. Alkoholgenuss ist in sämtlichen uns von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Räumen und Anlagen verboten. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Vorstandes zulässig.

13. Vereinseigene Gegenstände dürfen nur Vereinsangehörigen zugute kommen, die in Begleitung eines Vorstandsmitgliedes oder Gruppenführers sind. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

14. Bei Kreisvertretungen, Mitarbeiterrüsten und sonstigen Tagungen übernimmt der Verein die vollen Kosten für die vom Vorstand bestimmten Vertreter.

15. Bei außergewöhnlich hohen finanziellen Belastungen einzelner Mitglieder im Dienste des Vereins kann auf Vorstandsbeschluß ein Zuschuß gewährt werden.

16. Bei Gemeinschaftsfahrten, die mit Fahrzeugen unserer Mitglieder durchgeführt werden, ist den Besitzern für die Nutzung ein Kostenbeitrag von 0,20 Euro/km zu erstatten. Diesen Betrag müssen die Fahrzeuginsassen anteilig tragen.

17. Änderungen der Vereinsordnung werden im Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen.

                                                                                Christlicher Verein Junger Menschen - CVJM Laar, der Vorstand, 04.09.1975
                                                                                                                                                         geändert am 17.10.1993
                                                                                                                                                         geändert am 02.02.1999
                                                                                                                                                         geändert am 02.05.2002

 

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So wollen wir die Pariser Basis heute im CVJM-Westbund umsetzen

 - von Ulrike Messinger (aus Netzwerk 5/2004)

Wir, das sind: der Gesamtvorstand, der Vorstand und die Bundessekretäre - also Leitungsebene im CVJM-Westbund.

Wir haben angefangen, darüber zu reden, was die Pariser Basis für uns heute bedeutet und wie wir auf der Leitungsebene im CVJM-Westbund damit leben wollen.

Die christlichen Vereine junger Menschen haben den Zweck, solche jungen Menschen miteinander zu verbinden, welche Jesus Christus nach der Heiligen Schrift als ihren Gott und Heiland anerkennen, in ihrem Glauben und Leben seine jünger sein und gemeinsam danach trachten wollen, das Reich ihres Meisters unter jungen Menschen auszubreiten.

Wie verstehen wir die Pariser Basis?

Dafür haben wir eine »Spurgruppe« gebildet, die mit Thesen und Fragen einen Diskussionsprozess angeregt und begleitet hat. Wir haben Sätze formuliert, diskutiert, verworfen, neu formuliert, nochmals bedacht und...

Dabei haben uns immer wieder die zentralen Themen der Pariser Basis beschäftigt:
- sammeln und senden der jungen Menschen
- lehren und ausbreiten des Reiches unseres Meisters

Wie geschieht das heute im CVJM-Westbund?
Das Ergebnis unserer Diskussionen ist das vorliegende Leitbild, welches unsere Arbeit im CVJM-Westbund widerspiegelt und zugleich eine Richtung weist. Vier zentrale Aspekte sind uns als Leitungsverantwortliche deutlich geworden. Mit diesen vier Stichworten ist das Leitbild gegliedert und die Arbeit beschrieben:

1. Christlich - 2. Jugend - 3. Verband - 4. weltweite Gemeinschaft

Die vielen Gespräche und der Austausch über das Verständnis der Pariser Basis, das Suchen nach einem gemeinsamen Verständnis war fruchtbar und hilfreich für die Gremienarbeit. Der Prozess hat neu zu einer gemeinsamen Sicht geführt, warum wir im CVJM arbeiten - und wie wir arbeiten wollen.

Ich denke, dass wir diese Aspekte immer wieder bedenken müssen,
- weil immer wieder Neue dazukommen,
- weil wir HEUTE herausgefordert sind, durch den CVJM junge Menschen zu erreichen,
- weil wir eine gemeinsame Aus- und Zielrichtung brauchen.

Das Leitbild soll uns als Leitungsverantwortliche im CVJM-Westbund eine Hilfe für unsere Planungen und Entscheidungen sein. Wir wollen in diesen vier Bereichen Ziele für die konkrete Arbeit formulieren. Wir wollen, das, was wir tun, daran messen.

Das Leitbild kann Hilfe und Anregung für andere Leitungsverantwortliche im CVJM-Westbund sein (Kreis- oder Vereinsvorstände). Die Diskussion über die Umsetzung der Pariser Basis 2005 ist gewinnbringend.
 

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Das Leitbild

der Leitungsebene des CVJM-Westbundes

CVJM-Westbund: die vielseitige Form der christlichen Verkündigung entdecken, fördern und vermitteln

Die Leitungsebene des CVJM-Westbundes besteht aus dem Gesamtvorstand, dem Vorstand und dem Kreis der Bundessekretäre und Bundessekretärinnen.

Der CVJM-Westbund ist als christlicher Jugendverband Teil der weltweiten CVJM-Bewegung. Die Pariser Basis ist die Grundlage der CVJM-Arbeit. Sie bestimmt den Auftrag des CVJM und prägt die Form der Arbeit.

Als Leitungsverantwortliche dieses christlichen Jugendverbandes
 ... leben wir in einer persönlichen Beziehung zu Jesus Christus.
 ... entdecken, fördern und vermitteln wir vielseitige Formen der Verkündigung.
 ... arbeiten wir überkonfessionell.

Als Leitungsverantwortliche dieses christlichen Jugendverbandes
 ... sind wir »nah dran« an jungen Menschen.
 ... beteiligen wir junge Menschen an Entscheidungen im CVJM.
 ... leben wir eine Kultur des Vertrauens und Zutrauens, die junge Menschen ermutigt und befähigt, Verantwortung zu übernehmen.
 ... engagieren wir uns gesellschaftlich für junge Menschen.
 ... schätzen wir die Mithilfe älterer Mitarbeitender.

Als Leitungsverantwortliche dieses christlichen Jugendverbandes
 ... verbinden, vertreten und fördern wir die Kreisverbände und Vereine.
 ... haben wir ein vielfältiges und qualifiziertes Begegnungs- und Bildungsangebot in unseren Häusern,
      bei zentralen Veranstaltungen und in Kreisverbänden und Vereinen.
 ... sind wir ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitende, die kooperativ zusammenarbeiten.

Als Teil der weltweiten CVJM-Bewegung
 ... sind wir ein eigenständiges Werk, das als Mitglied des CVJM-Gesamtverbandes in Deutschland
      mit den anderen Mitgliedern verbunden ist.
 ... sind wir in allen zuständigen Gremien durch qualifizierte und motivierte ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitende vertreten.
 ... sind wir besonders durch unsere internationalen Partnerschaften mit der weltweiten CVJM-Gemeinschaft verbunden.

 
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